1. Vertragsschluss und Mitwirkung
Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Für den Auftragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Sie verpflichten sich bei Vertragsabschluss, die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung mittels vollständiger und rechtzeitiger Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Daten sicherzustellen. Dazu zählen auch abrechnungsrelevante Änderungen in Ihrer Liegenschaft (z. B. Nutzerwechsel, Austausch von Heizkörpern usw.). Sie haften für Kosten die durch nicht oder verspätet mitgeteilte Änderungen entstehen.
2. Preise
Die über die Vertragslaufzeit gültigen Einzelpreise ergeben sich aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag. Eine Erhöhung der Kosten durch Massenmehrung (z. B. Einbau zusätzlicher Zähler) behalten wir uns vor. Es gilt der für den Leistungszeitraum gültige Mehrwertsteuersatz.
3. Rechnungsstellung
Die Gerätemieten werden jährlich im Voraus erhoben. Die Mietrechnungen werden angepasst an den Abrechnungszeitraum abgegrenzt. Die Rechnung für die Ablesung, Wartung und die Abrechnung der Heiz-, Warmwasser- und Kaltwasserkosten erhalten Sie zeitgleich zur Mietrechnung ebenfalls jährlich im Voraus. Wir behalten uns vor, Servicerechnungen für zusätzliche, beauftragte Dienstleistungen innerhalb der Abrechnungsperiode zu stellen.
4. Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ohne Abzüge, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir bestreiten jegliche Gegenforderung Ihrerseits solange sie nicht rechtskräftig oder unsererseits anerkannt worden ist. Die Abtretung von Forderungen oder ein Zurückbehaltungsrecht ohne unsere vorherige Zustimmung ist ausgeschlossen. Mit Eintritt des Zahlungsverzuges ist der Rechnungsbetrag mit fünf bzw. neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. verzinslich.
5. Eigentumsvorbehalt
Sie erkennen an, dass die von uns gelieferten Geräte auch im Falle eines Kaufes in unserem Eigentum sind solange alle Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung vollständig erfüllt sind (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
6. Montage/Austausch von Geräten
6.1. Sie stellen sicher, dass alle von Ihnen beauftragten Montagen bzw. Gerätetausche in einem Arbeitsgang, ungehindert zu erledigen sind. Montagestellen müssen frei zugänglich und Absperreinrichtungen müssen vorhanden und funktionsfähig sein. Rohrleitungen als auch Verschraubungen im Montagebereich müssen ausreichend fixiert und dürfen allenfalls gering korrodiert bzw. verkalkt sein.
6.2. Ab einer Montagehöhe von 2,50 m sind erforderliche Hilfsmittel (z. B. Leitern, Arbeitsbühnen, Gerüste, etc.) für die ungehinderte Montage ihrerseits zur Verfügung zu stellen.
6.3. Für alle von Ihnen beauftragten Montagen bzw. Gerätetausche notwendigen Eingriffe ins Rohrleitungsnetz müssen die Eingriffe auf Ihre Kosten bei einem Fachhandwerker beauftragt werden. Gewünschte Abdeckrosetten für Unterputzmesskapseln oder anderes optisches Zubehör für unsere Geräte müssen auf Ihre Kosten von Ihrem Fachhandwerker geliefert und montiert werden. Alternativ können Sie Fa. OLMESS kostenpflichtig mit der Lieferung und Montage solcher Abdeckungen und optischem Zubehör beauftragen.
6.4. Heizkostenverteiler werden für eine einwandfreie und manipulationssichere Funktionsweise in der Regel mittels Schweißbolzen am Heizkörper befestigt. Sie erklären sich mit der Befestigung mittels anschweißen von Gewindebolzen an den Heizkörpern nach allgemeinen Montagevorschriften einverstanden. Außerdem erklären Sie sich einverstanden, dass wir bei einem Gerätewechsel bzw. bei Beendigung des Mietverhältnisses die Befestigungen und etwaige Lackschäden nicht entfernen.
6.5. Sie organisieren ggf. Termine mit Ihren Mietern und stellen, falls notwendig, den erforderlichen Kontakt her. Für den Fall, dass Montagen und Gerätetausche entgegen § 6.1 beim vereinbarten Termin von uns nicht erbracht werden konnten, erteilen Sie uns dann einen kostenpflichtigen Nachmontageauftrag. Wir behalten uns vor, Messgeräte gegebenenfalls auch unterjährig zu tauschen.
7. Vertragsdauer/Kündigung
Die Vertragslaufzeiten ergeben sich individuell aus den mit Ihnen geschlossenen Dienstleistungs- oder Mietverträgen. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der mit Ihnen geschlossene Mietvertrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils erneut um den Zeitraum der vereinbarten Laufzeit. Dienstleistungsverträge verlängern sich unabhängig von der vorigen Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr.
8. Datenschutz
Wir beachten die Anforderungen hinsichtlich des Datenschutzes und gehen davon aus, dass auch Sie sich, insbesondere gegenüber Ihren Nutzern, datenschutzkonform verhalten.
9. Salvatorische Klausel
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Klauseln ungültig, für unwirksam oder ungeschrieben erklärt werden, so wird die Wirksamkeit der anderen Klauseln und der enthaltenen Vereinbarungen davon nicht berührt. An Stelle der ungültigen, für unwirksam oder für ungeschrieben erklärten Klausel, bzw. zur Ausfüllung einer Lücke, soll eine angemessene Regelung treten, die dem angestrebten Sinn und Zweck am nächsten kommt.
10. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten wird Oldenburg als Gerichtsstand vereinbart.
11. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (OLMESS OHG, Max Henken, Bernhardstraße 36, 26122 Oldenburg) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Gelieferte Geräte holen wir ab. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem, Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
[Stand: 01.08.2021]